Ein Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung mit einer Vielzahl von drohenden Insolvenzen – gerade in früher sicher geglaubten Bereichen, wie im Handwerk und im Kleinunternehmertum – macht deutlich, wie notwendig kompetente betriebswirtschaftliche Hilfe ist. Der Wandel der Märkte, insbesondere der Wandel vom Käufer zum Verkäufermarkt, erforderte im Handwerk eine Umorientierung der Unternehmer. Auch das geänderte Kundenverhalten, welches von den Medien beeinflusst wird, bedarf einer kundenorientierten Veränderung. Eine augenscheinlich restriktivere Kreditvergabepolitik der Banken macht ein Umdenken der kaufmännisch weniger versierten Unternehmer notwendig. Waren bislang Gespräche und Kontakte zwischen Unternehmer und Bank die Basis für eine Kreditvergabe oder Umschichtung, so sind es heute primär die Ratinganforderungen gemäß Basel II und III mit den Schwerpunkten: Eigenkapital, Sicherheiten, Kapitaldienstfähigkeit, Finanz- und Liquiditätsplanung sowie die unverzichtbare mittelfristige Unternehmenskonzeption. Mit der Erfüllung dieser Anforderungen ist der Unternehmer in den meisten Fällen überfordert.
Die Hinzuziehung erfahrener und seriöser Unternehmensberater – dies können wir von uns behaupten und auch über Referenz beweisen – zur Lösung anstehender Probleme ist kein Luxus, den sich nur Großunternehmen leisten können, sondern eine zukunftsorientierte unternehmerische Entscheidung. Mit dieser Entscheidung treffen sie eine strategische Investitionsmaßnahme zur Unternehmenssicherung. Um die Sinnhaftigkeit und sogar die Notwendigkeit einer solchen Unterstützung zu unterstreichen, werden für klein- und mittelständige Unternehmen qualifizierte Beratungen aus der öffentlichen Hand gefördert. Die Kosten dieser Maßnahme werden durch die Beratungsförderung deutlich reduziert. Die verbleibenden Kosten belasten unwidersprochen kurzfristig das Unternehmen, erweisen sich aber innerhalb eines kurzfristigen Zeitraumes indirekt als die Werkzeuge, mit denen das Unternehmen die notwendigen Ertragsziele realisiert.
Eine Grundlage für unsere Arbeit – neben vielen anderen – beziehen wir aus den Geschäftszahlen (Bilanzen und BWA´s) des Unternehmens. Sie betreffen die Vergangenheit beziehungsweise abgeschlossene Zeiträume. Sie bilden die Basis für den Status quo und die mittelfristige Entwicklung, die durch Maßnahmen beeinflussbar ist. Damit wird auch deutlich, dass unser Aufgabenfeld und die daraus resultierenden Lösungen auf die Betriebswirtschaft fokussiert ist.
Für steuerliche und juristische Beratungen sind die jeweiligen Fachinstanzen wie Steuerberater und Rechtsanwalt zuständig. Allerdings arbeiten wir im Bedarfsfall sehr eng mit Steuerberatern und Rechtsanwälten zusammen.